Der Landesbeirat für Menschen, mit Behinderung
– Geschäftsstelle -
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Herr Senator
Dr. Ulrich Nußbaum
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Senator Nußbaum,
die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung dazu verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Artikel 24 der Konvention formuliert das Recht auf Bildung behinderter Menschen und fordert „inclusive education“ einzuführen und sicher zu stellen, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
Schulpflicht und das Recht auf Bildung für Kinder mit und ohne Behinderung erfordern, dass notwendige Hilfen für schwerstbehinderte Kinder bereit gestellt werden müssen, um diesem Ziel zu entsprechen.
Manche Kinder benötigen einen eins – zu – eins – Assistenzbedarf um lernen zu können.
Solche Kinder können und dürfen nicht einfach in Gruppen zusammengefasst werden, sondern brauchen individuelle Hilfen, die von Schulhelfern geleistet werden.
Mit Bestürzung und großer Sorge betrachtet der Landesbeirat die aktuelle Entwicklung, dass um diese Hilfen mit jedem Schuljahr erneu gebangt, diskutiert und gestritten wird.
Diese Situation ist für die betroffenen Kinder, ihre Eltern, die Schulhelfer und Schulen unzumutbar und muss ein Ende finden.
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung unterstützt den Protest des Elternzentrum Berlin e.V. gegen die Sparmaßnahmen gegenüber Kindern mit schweren Behinderungen an allen Lernorten!
Er unterstützt die Forderung nach sofortiger Anpassung des Budgets an den tatsächlichen Bedarf der gestellten Schulhelferanträge für alle Kinder mit Behinderung, indem ein flexibler Dispositionsfonds wieder eingerichtet wird!
Die gegenwärtige Situation, dass schwerbehinderte Kinder auf Grund fehlender Mittel für Schulhelfer nicht am Unterricht teilnehmen können und dass Eltern, wie bereits geschehen, ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, um die Bildung ihrer Kinder zu gewährleisten, ist unerträglich.
Der Landesbeirat bittet Sie, sofort, noch für das gerade begonnene Schuljahr, ein auskömmliches und tragfähiges Finanzierungskonzept für die Schulhelfer zu erarbeiten und dabei die betroffenen Eltern, Schulen, Träger sowie das Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung mit einzubeziehen.
Dr. Schmidt
Vorsitzender des Landesbeirats
Beglaubigt:
Weineck
« Resolution Landesbeauftragter/ Bezirksbeauftragte Schulhelfer – ZDF heute journal – Kein Geld für behinderte Kinder 20.09.2009 »
Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."
© Elternzentrum Berlin e.V. 2009
Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder und Kinder mit anderen Behinderungen
Sparmassnahmen des Berliner Senats
Elternprotest
Anmelden
Guten Abend,
Ich bin nur zufällig auf Ihre Seite gestoßen.
Bin aber genau der Kreis, für den Sie sich einsetzten.
Ich arbeite an einer Schule für geistig-und körperbehinderte Kinder und bin alleinerziehende Mama von 4 Kindern, wovon meine drittgeborene Tochter körperlich und geistig behindert ist.
Meine Tochter lebt während der Schulzeit in einer Einrichtung in Oberhessen. Somit kann ich arbeiten gehen.
Unsere Situation ist ganz bestimmt nicht einfach aber was bleibt uns schon übrig!?
Die Veröffentlichung ist zwar schon ein paar Tage her, ich wollte Ihnen aber auf diesem Weg meine Solidarität bekunden.
Viele Grüße
S. Pilz
Kommentar: Pilz, Susanne – 25. Oktober 2009 @ 19:47