Weitere Familien gehen nun für die adäquate Beschulung und das Recht auf Schulbegleitung ihrer Kinder den Weg über das Sozial- bzw. Verwaltungsgericht, nachdem die Berliner Bildungsverwaltung etwa 20% der Mittel für Schulhelfer gekürzt hatte. Bei den Berliner Sozial- und Verwaltungsgerichten liegen eine Reihe von Eilanträgen auf Gewährung von Integrationsassistenz = Schulhelfer vor. Inzwischen gibt es acht positive Urteile. Die Jugendämter müssen nach Bundesgesetzgebung (Eingliederungshilfe) demzufolge für die Sparmaßnahmen des Berliner Senats geradestehen.
Wir haben die Vorgehensweise, Beantragung, häufig gestellte Fragen und auch die Rechte der Kinder und Jugendlichen in einem Leitfaden für Eltern und Schulen zusammengestellt und bedanken uns bei allen Unterstützern dieser so wichtigen Handreichung. Weitere Informationen und den Leitfaden finden Sie hier.
Über Feedback Ihrerseits zum Stand der Dinge würden wir uns freuen. Wenn Sie Hilfe oder Begleitung benötigen, geben Sie uns Bescheid. Wir helfen gern weiter!
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Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."
© Elternzentrum Berlin e.V. 2009
Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder und Kinder mit anderen Behinderungen
Sparmassnahmen des Berliner Senats
Elternprotest
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[...] Thema Schulhelfer kommt nicht zur Ruhe. Die ersten Klagen sind erfolgreich durchgekommen. Allesamt betonen sie das individuelle Recht der Kinder. Darüber hinaus wurde jetzt [...]
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