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Kosten für Schulhelfer in Berlin eingeklagt

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Eltern von Kindern mit Behinderung in Berlin haben in diesem Jahr mehrfach (jetzt 9) vor Gericht geklagt, um das individuelle Recht ihrer Kinder auf – den nach den Umständen des Einzelfalles erforderlichen Schulhelferbedarf – durchzusetzen.
Ist die Kasse der Senatsschulverwaltung für Schulhelfer leer, muss notfalls das bezirkliche Jugendamt einspringen, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden – zuvor entschied dies 8fach das Sozialgericht.
“Dies gelte auch dann, wenn sich die Schulverwaltung ihrer Verpflichtung entziehe” so informiert die Berliner Senatsverwaltung für Justiz in ihrer Pressemeldung.

Meldung bei kobinet Nachrichten

Pressemeldung und Gerichtsbeschluss der Berliner Senatsverwaltung für Justiz hier laden.

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 17. Dezember 2010 um 09:59 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein, Pressemitteilungen abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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Nicole Schuster,

Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."

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