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Petition zur ausreichenden Finanzierung der Schulhilfe

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Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Landesverband Berlin am 7. November 2009.

Die Petition zum Download finden Sie hier.

Originaltext:

Petition zur ausreichenden Finanzierung der Schulhilfe

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Landesverband Berlin
am 7. November 2009

Der Petitionsausschuss möge beschließen: Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Schulhilfe sicher zu stellen und im Etat eine Regulierungsmöglichkeit für auftretenden Mehrbedarf einzuräumen.

Begründung:
Seit dem 01.08.2009 gilt ein neues Budget zur Finanzierung der Schulhilfe, welches die bisherige Finanzierungsform ersetzt.
Der Regeletat war bisher um einen Mehrbedarfsetat ergänzt, um eine bedarfsgerechte, flexible Versorgung mit Schulhilfen für überwiegend Kinder mit Behinderung in Regelschulen zu ermöglichen. Von den ursprünglich für das Haushaltsjahr 2009 bis zur Jahresmitte bewilligten und bis Jahresende kalkulierten insgesamt rd. 9,5 Mio. €, stehen nach dem neuen Haushaltsansatz nun nur 8 Mio. € zur Verfügung. Zudem wurde das Budget den Bezirken in Etats zugeordnet und der zentralen Verteilung der Senatsbildungsverwaltung entzogen.

Die unterschiedliche Handhabe der regionalen Schulaufsichten und die nicht an dem bisherigen Bedarf der Bezirke angepassten Etats bedingen eine ungleiche Verteilung der Mittel. Einige Regionen, wie Neukölln, Treptow-Köpenick, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Spandau haben überproportional hohe Einschnitte von bis zu 50% zu verkraften, obwohl dort der Bedarf am höchsten ist.
Als Folge kommt es im Schuljahr 2009/2010 zu einer erheblichen Reduzierung der Schulhelferstunden zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Unterricht. Die Kürzung wirkt sich zulasten der Betroffenen aus. Streichungen von Schulhelfereinsätzen in dieser Größenordnung von insgesamt rund einem Fünftel haben viel Not und Unverständnis erzeugt.

Die damit entstandene Situation ist sowohl für die betroffenen Kinder und deren Eltern, als auch für die Schulen untragbar. Es handelt sich bei der Schulhilfe um einen Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Lebenswelt Schule. Dieser Anspruch ergibt sich aus den Sozialgesetzbüchern SGB VIII §35a und SGB XII §§53/54. Der Schulbesuch eines Kindes und die dafür erforderliche Unterstützung
kann somit nicht durch einen gedeckelten Etat für Schulhelfer in Frage gestellt werden.
Eine Minderung der Schulhelfereinsätze durch eine Verringerung der zugemessenen Stunden führt an den Bedürfnissen dieser Schülerinnen und Schüler vorbei. Es ist schlicht nicht machbar, gleichzeitige Bedürfnisse unterschiedlicher Schülerinnen und Schüler verschiedener Lerngruppen innerhalb einer Schule durch einen Schulhelfer abdecken zu lassen.
Für die Eltern entsteht eine unkalkulierbare Situation, in der sie nicht mit den bestmöglichen Bildungsaussichten und der sachgerechten Versorgung und Betreuungsleistung für ihre Kinder rechnen können.
Für die Schulen bedeutet es Mangelverwaltung und führt dazu, dass teilweise die Unterrichtung reduziert und somit die gesetzliche Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen nicht erfüllt werden kann.
Eine weitere Folge ist eine vermehrte Ablehnung von Anmeldungen für gemeinsame Erziehung seitens der Regelschulen, da sie nicht mit der adäquaten Unterstützung rechnen können. Auch an Förderzentren ist die Lage wenig besser, da dort ohnehin nur die mehrfachbehinderten Kinder mit Bedarf an Anwendungspflege sowie schwerstbetroffene Autisten Schulhelferstunden bewilligt bekamen. Zusätzliche Plätze für Kinder aus der Integration sind dort auch nicht vorhanden.
Damit werden der Auftrag des Schulgesetzes zur Gemeinsamen Erziehung nach § 7 SchulG unterlaufen und die erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre zunichte gemacht. Eine Reduzierung um ein Fünftel der Schulhelferstunden lässt eine erhebliche Zahl von betroffenen Kindern auf der Strecke.

Die Aussicht für Eltern und Schulen, in jedem Schuljahr neu für die Schulhilfe kämpfen und um bereits bewilligte Stunden bangen zu müssen, wirft ein ungünstiges Licht auf die im Schulgesetz und von allen Beteiligten bekundete Absicht zur gemeinsamen Unterrichtung aller Berliner Schülerinnen und Schüler.
Gerade vor dem Hintergrund des von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung, und um das dort im Artikel 24 UN-Konvention konkretisierte Recht Bildung und dessen Gewährleistung eines integrativen (Übersetzung der Bundesregierung) beziehungsweise „inclusiven“ Bildungssystems (englischer Text der UN-Konvention / Schattenübersetzung) zu garantieren, sind Kontinuität und Verlässlichkeit oberste pädagogische Prinzipien, denen gerade bei den besonders betroffenen Kindern und Jugendlichen immenses Gewicht zukommt.
Wir bitten deshalb den Petitionsausschuss, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufzufordern, in den laufenden Haushaltsverhandlungen eine langfristige bedarfsgerechte Finanzierung der Schulhilfe sicher zu stellen, die Kürzungen zurückzunehmen und im Haushalt eine Regulierungsmöglichkeit für auftretenden Mehrbedarf vorzusehen.

Die Mitgliederversammlung, 7. November 2009

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 24. November 2009 um 14:56 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Anfragen/Petition/Antworten abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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Nicole Schuster,

Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."

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