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Resolution Landesbeirat f. Menschen m. Behinderung – Schulhelfer

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Auf Beschluss des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung vom 9.09. 2010 wurde die nachstehende Resolution einstimmig beschlossen.

Empfänger der Resolution ist Herrn Senator Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Resolution

Seit der Resolution des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung vom September 2009 hat sich die Situation um die Schulhelfer für Schüler und Schülerinnen mit Behinderung nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar verschlechtert. Schulhelfer sind eine wichtige Säule integrativer/inklusiver Beschulung und sichern auch die adäquate Beschulung bestimmter Schüler an Berliner Förderzentren. Schulhelfer sind notwendig, um behinderten Schülern den Anspruch auf Teilhabe und diskriminierungsfreien Zugang zur Schule zu verwirklichen, wie es in Bundesgesetzen und auch in der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist.

Die Berliner Integrationsquote ist im Bundesvergleich beispielhaft. Sie wird aber aktuell gefährdet durch den Finanzierungsvorbehalt und die daraus resultierende Unterversorgung mit Schulhelfern, da diese nicht nach dem von den jeweiligen Schulen gemeldeten Bedarf bewilligt werden. Wir fordern daher die Streichung des Finanzierungsvorbehaltes aus dem Berliner Schulgesetz.

Die Dezentralisierung des Antragsverfahrens für Schulhelfer hat die Situation weiter verschärft. Mit Bestürzung und großer Sorge betrachtet der Landesbeirat die unveränderte Entwicklung, dass um diese Hilfen mit jedem Schuljahr erneut gebangt, diskutiert und gestritten wird, es weiterhin keine Planungssicherheit für Eltern, Schulen, Helfer und Träger gibt und dass die Zahl der behinderten Schüler, deren Bedarf an Begleitung durch einen Schulhelfer nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gedeckt wird, zunimmt. Es kann auch nicht hingenommen werden, dass Eltern deswegen gezwungen sind, zusätzlich für ihre Kinder Maßnahmen der Eingliederungshilfe zu beantragen und diese oft in aufwändigen und langwierigen gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.

Wie im September 2009 unterstützt der Landesbeirat die Forderung nach sofortiger Anpassung des Budgets an den tatsächlichen Bedarf, ausgewiesen durch die vorliegenden Schulhelferanträge für alle Kinder mit Behinderung. Dazu muss ein flexibler Dispositionsfonds wieder eingerichtet werden.
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung unterstützt die Forderung des Elternzentrums Berlin e. V. nach Fortsetzung des Runden Tisches, damit alle am Prozess Beteiligten an den tatsächlichen Bedürfnissen orientierte und zufriedenstellende Lösung der vielfältigen Probleme finden können.

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 09. September 2010 um 08:42 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Pressemitteilungen abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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Nicole Schuster,

Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."

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