Berlin, den 22. September 2009
Sehr geehrter Herr Schindler,
Sie haben öffentlich zum Thema der Schulhelferkürzungen Stellung bezogen und beziehen sich dabei auf die Sitzung vom 18.09.2009, in der sich der Landeselternausschuss mit der Thematik Schulhelfer befasst hat. Wie Sie wissen, war ich zu dieser Sitzung als Gast eingeladen, kann Ihre Ausführungen (Pressemitteilung) aber leider zu großen Teilen nicht mit der entsprechenden Sitzung in Übereinklang bringen.
Ihre Zusammenfassung der Diskussion spiegelt kaum wider, dass sich die überwiegende Mehrheit der LEA-Mitglieder äußerst kritisch gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in der Sitzung vertreten durch Herrn Laube und Herrn Stiller) geäußert hat.
Es ist richtig, dass Kritik an der fehlenden Klarheit und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Schulhelferstunden geübt wurde. Die Bemerkung allerdings, dass es in der Vergangenheit “zu grotesken Situationen” gekommen sei, gibt nicht wieder, was die Mitglieder des LEA sagten, sondern lediglich das, was die Senatsverwaltung behauptete: mit Hinweis darauf, dass im Bezirk Pankow 2.510 Stunden beantragt wurden, im Bezirk Mitte hingegen lediglich 781 Stunden. Die Tatsache, dass es im Bezirk Mitte keine entsprechenden Förderzentren gibt, ließ die Senatsverwaltung bei ihrer Einschätzung wohl bewusst außer Acht: nicht wenige Kinder, die in Mitte wohnen und einen Schulhelfer brauchen, gehen im Bezirk Pankow (oder auch anderen angrenzenden Bezirken) zur Schule, weil es in Mitte keine Schule für sie gibt. Die Schulhelfer dieser Mitte-Kinder werden aber dann nicht Mitte angerechnet, sondern z.B. Pankow. Derlei Details sind wichtig, will man die Zahlen auf redliche Art bewerten.
Des Weiteren fällt eine Bemerkung auf, wonach in der Sitzung bekannt geworden sei, “dass an einzelnen Schulen die Schulhelfer nicht zur Unterstützung der anspruchsberechtigen Kinder sondern zur allgemeinen Verbesserung der Betreuungssituation eingesetzt werden – teilweise in Parallelklassen.” Hierfür gab es nur ein einziges Beispiel für ganz Berlin, vorgetragen durch den stellv. Vorsitzenden Herrn René Faccin, der sich dabei auf eine Schule in Mitte bezog. Es ist also nur ein einziger Fall bekannt, in dem die Schulhelfer falsch eingesetzt werden – leider weigerte sich der stellv. Vorsitzende dann im Verlauf der Sitzung, den Namen der Schule zu nennen, um diesem Missstand Abhilfe zu schaffen.
Wir Eltern treten dezidiert dafür ein, dass Schulhelfer nur dort eingesetzt werden, wo sie wirklich benötigt werden.
In Ihrer geäußerten Kritik an den Schulleitern stehen Sie im Gegensatz zu den restlichen LEA-Mitgliedern, die sich in der Sitzung mehrfach und vehement gegen die Unterstellungen und Verdächtigungen der Senatsverwaltung wehrten, dass Schulleiter die Anträge auf Schulhelfer unsachgemäß handhabten und bewusst zu viele Stunden beantragten. Ein Mitglied nannte diese Unterstellungen und Verdächtigungen “unerträglich” und bemängelte deutlich, wie stark die Kompetenz und vor allem auch die Integrität der Schulleiter in den Äußerungen der Senatsverwaltung angezweifelt wird.
An einer weiteren Stelle Ihrer Pressemitteilung geben Sie die Position der Senatsverwaltung wieder, erwecken aber den Anschein, als sei dies die Meinung der LEA-Mitglieder gewesen:
“Unbestritten ist aber auch, dass die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 19.216 im Schuljahr 2004/05 auf 19.302 im Schuljahr 2008/09 nahezu gleich geblieben ist, im gleichen Zeitraum aber die Ausgaben von geplant 3,4 Mio. Euro im Jahr 2004 auf tatsächlich 8,0 Mio. Euro im Jahr 2008 gestiegen sind.”
Die Zahlen zu Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf stammen aus dem Handout der Senatsverwaltung und tauchen in dieser Form das erste Mal auf. Zunächst einmal ist die Zahl nicht “nahezu gleich geblieben”, denn in den betreffenden Jahren hat es eine gesunkene Gesamtschülerzahl gegeben, so dass prozentual deutlich ein Anstieg zu verzeichnen ist – das gab in der Sitzung sogar die Senatsverwaltung zu. Ihr vorauseilender Gehorsam gegenüber der Senatsverwaltung übersteigt in Teilen sogar die Aussagen der Senatsverwaltung selbst. Außerdem fehlen im Senats-Handout wichtige Informationen, so ist beispielsweise unklar, ob die Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen in den Zahlen von 2008/09 enthalten sind (sie wurden aus vielen Berechnungen ja entfernt). Die Tabelle ist so oberflächlich und uneindeutig, dass sie als unbrauchbar bezeichnet werden muss, wenn man redlich argumentieren möchte.
Außerdem sagen Zahlen zur Gesamtentwicklung von Kindern mit Förderbedarf aber sowieso gar nichts über die Entwicklung der Schulhelferversorgung oder –notwendigkeit aus. Wie immer wieder betont, brauchen nur ganz bestimmte Kinder einen Schulhelfer, also müsste man sich deren Entwicklungszahlen ansehen, Gesamtzahlen helfen da überhaupt nicht weiter.
Dies ist aber auch längst so geschehen. In Kleinen Anfragen haben sich die Abgeordneten diese relevanten Zahlen besorgt, und selbst Senator Zöllner hat im Abgeordnetenhaus am 10. September 2009 gesagt: “Im Zeitraum 2005 bis 2009 stieg die Anzahl der betreuten Kinder von 860 auf 1 312. Dies entspricht einem Anstieg um 53 Prozent.”
Im letzten Teil Ihres Satzes betreiben Sie – wieder einmal – das mittlerweile übliche Zahlenspiel, also den schiefen Vergleich von früheren HaushaltsANSÄTZEN mit heutigen IST-Ausgaben. Auch in diesem Fall ist bemerkenswert, dass Herr Laube selbst derartig fehlleitende Vergleiche bereits ad acta gelegt hat – und somit tatsächlich redlicher argumentiert als der Vorsitzende des Landeselternausschusses. Bei Ihnen heißt es zur Ausgabenentwicklung wieder, die Ausgaben seien “von geplant 3,4 Mio. Euro im Jahr 2004 auf tatsächlich 8,0 Mio. Euro im Jahr 2008 gestiegen.”
Also noch einmal: dass im Jahr 2004 Ausgaben in Höhe von 3,4 Mio. Euro geplant waren, spiegelt lediglich eine Fehlplanung des Haushalts wider. Die Ist-Ausgaben von 2004 lagen bei 4,225 Mio. Euro. Und der jetzt so stark erhöhte Haushaltsansatz ergibt sich aus der Tatsache, dass im Gegenzug die früher zusätzlich zur Verfügung stehenden Dispositionsgelder gestrichen wurden. Diese machten früher einen Großteil der tatsächlichen Ausgaben aus. Im
Zuge der Umstrukturierung von einem zweistufigen zu einem einstufigen Verfahren hat man die Geldtöpfe zusammengelegt – und dabei insgesamt sogar geschrumpft (von 9,5 auf 8 Mio. Euro).
Ihre Kritik an der Nachbewilligungsforderung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erachte ich als ungerechtfertigt, ja sogar anmaßend. Sie hätten wenigstens dazuschreiben müssen, dass dies ausschließlich Ihre eigene Meinung ist: kein anderes Mitglied des LEA hat sich in der Sitzung dahingehend geäußert.
Die Forderung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist im Gegenteil zu unterstützen, und zwar aus einem sehr guten Grund: die Senatsverwaltung darf keine Kürzungen vornehmen, solange keine adäquaten Alternativen zu den Schulhelfern angeboten werden. Will man Umstrukturierungen vornehmen, so muss man das alte System dennoch so lange intakt halten, bis ein etwaiges neues System funktioniert. Im Gegensatz zu Ihrer Kritik
am Landesbeauftragten gab es bei den Mitgliedern des LEA in der Sitzung vielmehr eine einhellige Position: dass Veränderungen nicht auf dem Rücken und zu Lasten der behinderten Kinder durchgeführt werden dürfen, wie in den letzten beiden Jahren in Berlin geschehen. Es herrschte große Einigkeit darüber, dass die Senatsverwaltung ihre Kürzungen vorgenommen hat, ohne den Kindern adäquate Alternativen zu bieten. Dies wurde mehrfach scharf verurteilt.
Es gab sogar sehr konstruktive Vorschläge aus den Reihen der Mitglieder, leider haben Sie diese nicht in Ihre öffentliche Stellungnahme einbezogen. So regte ein Mitglied beispielsweise an, dass der Senat von seinem Erstattungsrecht nach Sozialgesetzbuch Gebrauch mache. Als Beispiel hierfür wurde ausführlich das Beispiel Diabetes diskutiert:
wenn der Senat möchte, dass die Versorgung zukünftig vom Medizinischen Dienst übernommen wird und somit die Krankenkasse zahlt, so kann man nicht einfach die Schulhelfer alternativlos abziehen und die Kinder, Schulen und Eltern im Regen stehen lassen.
Vielmehr müsste die Senatsverwaltung den Schulhelfer so lange weiter beschäftigen, bis sie sich mit den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst geeinigt hat und der Medizinische Dienst nahtlos die Versorgung vom Schulhelfer übernehmen kann. Für die Dauer der Verhandlungen zwischen Senat, MDK und Krankenkasse kann sich die
Senatsverwaltung am Ende sogar die zwischenzeitlich entstandenen Kosten erstatten lassen, nach Sozialgesetzbuch. Dies ist nur ein Beispiel, wie Lösungen gefunden werden können, ohne dass Kinder zwischenzeitlich unbeschulbar sind.
Zum letzten von Ihnen geäußerten Absatz über das Recht auf Bildung: “Dem Landeselternausschuss liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass einem Kind das Recht auf Bildung verwehrt wird.” Dies erklärt sich dadurch, dass in den entsprechenden bekannten Fällen die Senatsverwaltung mittlerweile ein Einsehen hatte und Stunden nachreguliert hat.
Zwischenzeitlich waren einige Kinder nicht beschulbar, Eltern haben ihre Berufstätigkeit aufgegeben, weil diese Kinder nicht beschulbar waren. Die Nachbewilligungen erfolgten Wochen nach Schuljahresbeginn und haben zu chaotischen Zuständen und schweren Einschnitten in die Biographien von Menschen geführt – das ist eine Tatsache. Es hätte mich
gefreut, wenn ein Landeselternausschuss dies auch öffentlich deutlich kritisiert.
Dass sich für einige Familien die Lage gebessert hat, rechtfertigt nicht das, was vor ein paar Wochen geschehen ist. Im Übrigen verdankt sich die jetzt etwas (nicht vollständig) verbesserte Situation vor allem dem Engagement von Eltern.
Wir haben gerade von einer Mutter gehört, deren Kind auch aktuell nicht vollständig die Schule besucht und prüfen diesen Fall zurzeit. Die Tatsache alleine, dass man selbst keine aktuellen Fälle mehr kennt, ist natürlich keineswegs damit gleichzusetzen, dass es keine solchen Fälle mehr gibt. Die Erhebung der Daten an allen Lernorten (Förder- und
Regelschulen) ist eine sehr zeitaufwändige Angelegenheit, die wir Eltern nach bestem Wissen, Gewissen und Zeitvermögen aktuell immer noch betreiben – abschließende Ergebnisse können hier noch nicht präsentiert werden, sicherlich auch nicht von Ihnen.
Besonders zu prüfen ist hier auch der Unterschied zwischen Bildung und Aufbewahrung. Herr Laube selbst hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass bei schwerstbehinderten Kindern zwischen Pflege und Bildung oft nicht klar unterschieden werden kann, dass es da fließende Übergänge gibt, und dass dies die Beurteilung der Beschulungsqualität nicht gerade erleichtert. Klar ist, dass viele Kinder durch die Hilfestellungen ihrer bisherigen geschulten Helfer am Unterricht teilnehmen konnten, und dass ein Ersetzen durch ungelerntes und unerfahrenes Personal diese Art der Unterrichtsteilnahme erschwert oder gar unmöglich macht. Das haben die Erfahrungen der letzten beiden Jahre in der Praxis gezeigt.
Hinzu kommt schon jetzt das Bekunden von Integrationsschulen, Kinder mit Behinderungen an die Sonderschulen zurückschulen zu müssen, und/oder zukünftig kaum mehr I-Kinder aufnehmen zu können.
Ihren Vorschlag, einen Runden Tisch einzurichten, begrüße ich sehr. Allein an den verschiedenen Perspektiven auf ein und dieselbe Sitzung erkennt man den immensen Klärungsbedarf in der Frage der Schulhelferversorgung.
Es freut mich, dass Sie “Bereitschaft zu einer ergebnisorientierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe” signalisieren. Als ich mit meinen Handouts zur LEA-Sitzung kam und Sie im Aufzug traf, fragten Sie mich, ob ich “Propaganda-Material” dabei habe, und teilten mir dann mit, dass es “schade um das Papier und vor allem um das Geld” sei. Ich bekenne ganz offen, dass ich mich nach diesen Spitzen Ihrerseits nicht sehr willkommen geheißen gefühlt habe in dieser Sitzung.
Wir haben viel Zeit und Mühe in das Erstellen der von Ihnen als “Propaganda-Material” verschrieenen Sammlung aller wichtigen Dokumente zum Thema Schulhelfer gesteckt; diese Sammlung ist hier übrigens auch als PDF abrufbar:
Unser Engagement durch Ihre verletzenden und respektlosen Worte vor der Sitzung so herabgewürdigt zu sehen, hat mich sehr getroffen. Umso mehr freut es mich, dass Sie nun doch eine Zusammenarbeit vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Scheele Knight
« PM CDU Berlin Kai Wegner, MdB – 23.09.09 – Sehr geehrter Herr Steinmeier, »
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Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."
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