“Artikel 16 / Abs. 2:
Der Förderstufe II werden Schülerinnen und Schüler zugeordnet, die so gravierende Einschränkungen ihrer geistigen, sensorischen, emotional-sozialen oder motorischen Entwicklung haben, dass sie zu einer selbständigen Lebensbewältigung nicht in der Lage sind und dauernder Pflege und Unterstützung bedürfen.”
ALLE der schwer beeinträchtigten Kinder – auch die frühkindlichen Autisten, haben die Förderstufe II !!!
“Artikel 5:
Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten
(1) Schulhelferinnen und Schulhelfer haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zusätzlichem Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht und im Rahmen der schulischen Betreuung zu unterstützen.”
« Bildungssenator gelogen? – UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen »
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Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."
© Elternzentrum Berlin e.V. 2009
Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder und Kinder mit anderen Behinderungen
Sparmassnahmen des Berliner Senats
Elternprotest
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