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Worum geht es

Unsere Kinder sind darauf angewiesen, dass sie in der Schule von speziellen Helfern begleitet werden. Nur so ist ihnen eine Schulausbildung möglich und nur so haben sie in ihrem Leben eine Chance auf eine Ausbildung wie andere Kinder auch.

Der Senat will mit seinen Sparmaßnahmen diese Möglichkeiten beschneiden, vielleicht sogar ganz einstellen.

Dagegen müssen wir im Namen unserer Kinder protestieren.

Es entspricht nicht dem Sinne des Grundgesetzes, nach dem alle Menschen in der Bundesrepublik gleich sind, dass die Kinder, die es durch ihre Behinderung sowieso schon schwerer haben als andere, nun auch nicht mehr in den Genuss gleicher Bildungsmöglichkeiten kommen können.

Die Integration hat laut Schulgesetz Vorrang:
Neben den Regelschulen sind aber auch die Schulhelfer an den Förderzentren integrativ tätig. Bestimmten Kindern wird es erst durch den Schulhelfer ermöglicht, überhaupt eine Schule zu besuchen, Teil einer Gemeinschaft zu sein und das Recht auf Bildung nicht mittels Hausunterricht erfüllt zu bekommen.
Wer Integration will, muss das auch für die schwerstbetroffenen Kinder gewährleisten, die auch in Förderzentren Schulhelfer brauchen, um überhaupt ihr Recht auf Bildung zu verwirklichen.

Wenn der Senat nicht möchte, dass wir plötzlich alle schwerstbeeinträchtigten Kinder zur Integration an Regelschulen anmelden (einmal abgesehen davon, welche zusätzliche Last wir unseren betroffenen Kindern damit aufbürden würden), dann muss er die Versorgung in den Förderzentren gewährleisten.

Im Berliner Schulgesetz wird das Recht auf eine angemessene und “zukunftsfähige” Ausbildung in §2 festgeschrieben. Im selben Paragraphen findet sich der ausdrückliche Hinweis, dass dieses Recht auch für Menschen mit Behinderung gilt. In seinem “Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin” hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Qualitätsbereiche zur Verbesserung der schulischen Ausbildung festgelegt. Unter anderem ist dort unter der Ziffer 5 der eigenständige Qualitätsbereich “Lehrerprofessionalität und Personalentwicklung” definiert. Dort heißt es: “Die Qualität der Bildungs- und Erziehungsprozesse in einer Schule wird wesentlich bestimmt … durch die Motivation, Kompetenz und Professionalität der Beschäftigten.”

Darüber hinaus legt die “Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (SopädVO)” als geltende Rechtsvorschrift nicht nur fest, dass “Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung haben” (§2, Abs. 1), sondern regelt im folgenden Absatz die Kriterien der Stellenbesetzung eindeutig: “Zur Realisierung der in Absatz 1 genannten Ziele sollen für die sonderpädagogische Förderung vorrangig Personen eingesetzt werden, die über entsprechende Qualifikationen verfügen.“ (SopädVO, §2, Abs. 2)
In §5 wird ausdrücklich der Einsatz von Schulhelfern an Sonderschulen erlaubt und geregelt. Und in der frisch in Kraft getretenen neuen Verfahrensordnung steht: ” Schulhelferstunden können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule zu leisten sind. Priorität hat die Bereitstellung der Leistungen für ergänzende Pflege und Hilfe im gemeinsamen Unterricht. In Ausnahmefällen ist der besonders zu begründende Schulhelfereinsatz auch an Sonderpädagogischen Förderzentren im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.” Die Gutachten der meisten Kinder mit frühkindlichem Autismus belegen eindeutig, dass sie solche Ausnahmefälle sind.

Ausserdem: Artikel 16 / Abs. 2 SopädVO: Der Förderstufe II werden Schülerinnen und Schüler zugeordnet, die so gravierende Einschränkungen ihrer geistigen, sensorischen, emotional-sozialen oder motorischen Entwicklung haben, dass sie zu einer selbständigen Lebensbewältigung nicht in der Lage sind und dauernder Pflege und Unterstützung bedürfen.”

Die jetzt vom Senat geplanten Maßnahmen widersprechen all den genannten Vorgaben.”

“Es gibt nun einmal Kinder, die jederzeit eine 1:1-Betreuung brauchen, und dafür reicht auch der zugegeben gute Personalschlüssel an den Sonderschulen nicht aus. Mit den jetzigen Kürzungen und Streichungen der Schulhelferstunden setzt der Senat die Gesundheit und das Leben von Kindern aufs Spiel und perspektivisch aufzubauende Integrierbarkeit ist schlicht unmöglich.

UPDATE 13.08.09:
Wie sich nun anhand der aktuellen Zahlen und der mehr und mehr eingehenden Hilferufe betroffener Familien herausstellt, betrifft die SPAREREI hochgerechnet fast 8000 Berliner Kinder in allen Schulformen! Neben den am schwersten beeinträchtigten Kindern trifft es also ebenso Kinder auf dem Weg in die Integration und auch Kinder in der Integration!

Hier muss auch nocheinmal hervorgehoben werden, der Mehrbedarf, der auch durch die zunehmende Integration entsteht, darf aber nicht zu Lasten der am schwersten beeinträchtigten Kinder gehen! Sie sind ohne diese Hilfen nichteinmal mehr in den gemeinsamen Unterricht einer Sonderschule integrierbar!

Wir fordern die sofortige Anpassung des Budgets an den tatsächlichen Bedarf der gestellten Anträge, für:

  • Kinder mit schwersten Beeinträchtigungen an den Förderzentren, um ihnen überhaupt erst einmal die Integration in den gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen – nur so ist später auch der Weg in die Inklusive Schule möglich;
  • Kinder mit schweren Beeinträchtigungen die sich auf dem Weg aus der Sonderschule in die Inklusive Schule befinden;
  • und natürlich alle Kinder mit Beeinträchtigungen, die bereits inklusiv bzw. integrativ beschult werden!

 




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Nicole Schuster,

Buchautorin mit Aspergersyndrom, schrieb in einem Offenen Brief am 16. März 2008 an Bildungssenator Prof.Dr.Zöllner: "Schulhelfer, Sonder-
pädagogen und Betreuungspersonen sind Hoffnungsträger für so viele Menschen. Sie sind Rettungsanker aus der ewigen Stummheit, aus der Einigelung in eine eigene Welt und Wegweiser und Begleiter in ein freieres, selbstbestimmtes Leben."

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